Entwurfsvermessung

Jede Baumaßnahme stellt einen Eingriff in die Natur und die Landschaft dar. In den dicht besiedelten Gebieten ist jede durchzuführende Maßnahme auch mit Eingriffen in die Rechte Dritter verbunden. Um die Interessen des Auftraggebers in Einklang mit öffentlichen und privaten Recht zu bringen, ist eine Planung stets der erste Schritt bei einer Baumaßnahme. Die Grundlage für die Planung und den Entwurf von Gebäuden, Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken ist eine exakte dreidimensionale Vermessung der topographischen Situation. Die Daten können entsprechend den Wünschen der Auftraggeber, in digital und analog zur Verfügung gestellt werden.
 
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